Reiche pocht bei Rückgabe von Offshore-Windflächen auf Finanzzusagen

Von Reuters News

- von Holger Hansen

- Das Bundeswirtschaftsministerium besteht bei einer möglichen Rückgabe bereits versteigerter Offshore-Windflächen auf der vollständigen Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen durch die Unternehmen. Vorgesehene Vertragsstrafen müssten vollständig an die Übertragungsnetzbetreiber gezahlt werden, hieß es am Mittwoch in dem von der CDU-Politikerin Katherina Reiche geführten Ministerium. Mit der Rückgabemöglichkeit kommt Reiche einer Forderung von acht Regierungschefs und -chefinnen der Länder zur Reform des Windenergie-auf-See-Gesetzes entgegen.

Für nicht zentral voruntersuchte Flächen, die 2023 und 2024 mit einer Gesamtleistung von 9,5 Gigawatt vergeben worden seien, solle eine einmalige, geordnete und zeitlich begrenzte Rückgabemöglichkeit geschaffen werden, verlautete aus dem Ministerium. Die zurückgegebenen Flächen sollten nach einer Überprüfung und Optimierung über Sonderausschreibungen erneut vergeben werden. Die bisherigen Flächeninhaber seien von diesen Ausschreibungen ausgeschlossen, hieß es weiter.


LÄNDER WARNTEN VOR BLOCKADE

Die Regierungschefs und -chefinnen aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland hatten Reiche in einem gemeinsamen Schreiben zu Korrekturen an der Gesetzesreform aufgefordert, die derzeit im Bundestag beraten wird. Sie verlangten insbesondere eine einmalige, rechtssichere Rückgabemöglichkeit mit zeitnaher Neuausschreibung. Wirtschaftlich nicht mehr realisierbare Projekte dürften Flächen und Netzkapazitäten nicht dauerhaft blockieren.

Die Länderchefs hatten vor einem möglichen "Fadenriss" beim Offshore-Ausbau und erheblichen Folgen für die Industrie gewarnt. Bei einem weiteren Stocken des Ausbaus könnten demnach binnen vier Jahren rund 23.000 der 49.000 Arbeitsplätze in der Offshore-Windindustrie verloren gehen und Umsatzausfälle von rund 24 Milliarden Euro entstehen. Auf weitere Forderungen der Länder wie die Streichung eines neuen zweistufigen Ausschreibungsverfahrens ging das Ministerium zunächst nicht ein.


GESTIEGENE KOSTEN, GESUNKENE ERLÖSE

Hintergrund der geplanten Rückgaberegelung sind zunehmende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung vergebener Offshore-Projekte. Nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums führen unter anderem eine zu dichte Bebauung einzelner Meeresflächen, gestiegene Finanzierungskosten und sinkende Erlöserwartungen zu Problemen. Entscheidend sei nicht allein die ausgeschriebene Leistung, sondern dass die Windparks gebaut würden und wirtschaftlich betrieben werden könnten.

Die eigentlich für dieses Jahr geplanten Ausschreibungen für Windparks auf See waren ausgesetzt und auf 2027 verschoben worden, nachdem sich im August 2025 keine Bieter fanden. Für zwei Nordseeflächen mit einer geplanten Leistung von insgesamt 2,5 Gigawatt ging bei der Bundesnetzagentur kein einziges Gebot ein. Die Ministerpräsidenten drangen auf eine rasche Reform, damit 2027 wieder erfolgreiche Ausschreibungen möglich würden.