Abwehr hybrider Angriffe - Wo Firmen Drohnen schon abschießen dürfen
- von Maria Rugamer und Leo Marchandon und Marek Strzelecki und Florence Loeve
Paris, 22. Okt (Reuters) - Aus Angst vor Sabotageakten auf die Energieversorgung erwägen mehrere europäische Regierungen, den Betreibern kritischer Infrastruktur den eigenständigen Abschuss von Drohnen zu erlauben. Während Frankreich bereits ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat, prüft Deutschland noch rechtliche Voraussetzungen. Reuters sprach mit mehr als 30 Vertretern von Firmen, dem Militär, Behörden und Drohnen-Experten. Klar ist, dass sich die technologischen Systeme zur Drohnenerkennung und Drohnenabwehr schneller entwickeln als die gesetzlichen Regelungen, wer sie einsetzen darf.
Die Zahl hybrider Angriffe in Europa ist seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine deutlich gestiegen. Das International Institute for Strategic Studies zählt 144 Vorfälle mit Drohnen zwischen August 2024 und Februar 2026. Davon betrafen 92 Prozent Flughäfen, Militäreinrichtungen und kritische Infrastruktur. Die Sorge ist groß, dass etwa ein gezielter Angriff auf die Energieversorgung Millionen von Menschen von Strom oder Wärme abschneiden könnte, so wie es nach Angriffen Russlands auf Anlagen in der Ukraine der Fall ist. "Es ist eine theoretische und zunehmend reale Möglichkeit, dass es in diesem Winter zu Heizungsausfällen aufgrund von hybriden Angriffen kommen könnte", sagt Kristian Ruby, Generalsekretär des europäischen Energieverbands Eurelectric. Die Ansätze in Europa sind jedoch unterschiedlich und rechtliche Fragen, insbesondere zur Haftung bei Schäden durch abgeschossene Drohnen, oft ungeklärt. Wer soll den Einsatz freigeben? Wer kommt für die Schäden durch Trümmerteile an Leib und Leben auf?
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Frankreich ist einer der Vorreiter. Das Parlament verabschiedete im August ein Gesetz, das es zugelassenen Betreibern kritischer Infrastruktur und deren Auftragnehmern erlaubt, Drohnen in der Nähe ihrer Anlagen zu erkennen, zu stören und abzuschießen. Dies war eine Reaktion auf eine Welle von Drohnen-Überflügen über sensiblen und militärischen Standorten, darunter die Atom-U-Boot-Basis Ile Longue im Dezember 2025. Bis 2027 sollen sensible Standorte, darunter die des staatlichen Energiekonzerns EDF und der Bahngesellschaft SNCF, mit entsprechenden Systemen ausgestattet sein. "Wir waren der Bedrohung durch Drohnen schutzlos ausgeliefert", sagte ein hochrangiger französischer Beamter, der an den Plänen beteiligt ist. EDF und SNCF lehnten eine Stellungnahme ab.
MISSGLÜCKTER ANSCHLAG IN LEIPZIG/HALLE WAR WECKRUF
In Deutschland, wo die Drohnenabwehr bislang eine polizeiliche Aufgabe ist, prüft das Innenministerium noch, wie Betreiber kritischer Infrastruktur rechtlich in aktive Abwehrmaßnahmen einbezogen werden könnten. Die Entdeckung einer mit Sprengstoff beladenen Drohne in der Nähe eines ukrainischen Frachtflugzeugs am Flughafen Leipzig/Halle im August hatte die Risiken verdeutlicht. Die Bundesregierung hat Russland für den Vorfall verantwortlich gemacht. Russland wies diese Vorwürfe genauso zurück wie die Verantwortung für eine Serie von Drohnen-Vorfällen in europäischen Ländern, die die Ukraine im Krieg unterstützen.
Österreich kündigte im September an, Energieunternehmen neue Befugnisse erteilen zu wollen. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner erklärte, der Staat könne nicht jeden Standort allein schützen. Polen ist bereits weitergegangen und hat Sicherheitskräften von Betreibern erlaubt, Drohnen in Schutzzonen um Energieanlagen unschädlich zu machen. Der staatliche Stromnetzbetreiber PSE überwacht mit Hubschraubern Teile des 16.500 Kilometer langen Hochspannungsnetzes und hat sich bereit erklärt, noch weitere Maßnahmen zum Schutz der Unterwasserkabel nach Schweden zu übernehmen.
Jedoch zögern einige Unternehmen, solche Befugnisse auch zu nutzen. Zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen von Energieübertragungsunternehmen an der Nato-Ostflanke sagten Reuters, dass für ein wirksames Eingreifen noch mehr Sicherheit darüber erforderlich sei, wer die Verantwortung für Kollateralschäden trage. Nicht alle Versorger streben zudem eine größere Rolle bei ihrer Verteidigung an. Die finnische Netzbetreiberin Fingrid etwa sieht die Verantwortung weiterhin bei den Behörden und dem Militär. Jeder Schritt, den Versorgern solche Befugnisse zu geben, wäre eine "sehr, sehr große Veränderung", die eine sorgfältige rechtliche Prüfung erfordere, sagte Firmenchefin Asta Sihvonen-Punkka. Die Befugnis, Drohnen abzuschießen, wäre für Unternehmen in ganz Europa ein Paradigmenwechsel. Bislang konzentrierten sie sich darauf, ihre Netze widerstandsfähiger zu machen und sich auf die Wiederherstellung nach Störungen vorzubereiten.
E.ON-CHEF WARNT: EINIGE ANGRIFFE WERDEN ERFOLGREICH SEIN
Der Chef des Energiekonzerns E.ONEONGn.DE, Leonhard Birnbaum, sagte im September, die Betreiber müssten davon ausgehen, dass einige Angriffe erfolgreich sein werden. Sein Unternehmen betreibt allein in Deutschland rund 2.720 Umspannwerke. Währenddessen rüsten Staaten wie Litauen und Polen ihre Netze mit Bunkern und Drohnen-Schutznetzen aus.
Die Technologie zur Abwehr ist vorhanden: Moderne Systeme können Bedrohungen in Sekunden erkennen und darauf reagieren. Der Rüstungskonzern RheinmetallRHMG.DE erklärte, das Interesse von privaten Infrastrukturbetreibern an Abwehrsystemen steige stark an. Das größte Hindernis für zivile Betreiber sei oft die Verzögerung zwischen der Entdeckung einer Drohne und der Entscheidung über den Einsatz einer Gegenmaßnahme, da die rechtlichen Zuständigkeiten zersplittert blieben, teilte der Konzern mit. Das Unternehmen bereite sich auf ein "sehr schnell wachsendes" Marktsegment vor.