Montea schlägt genehmigtes Kapital von bis zu 530.83 Millionen Euro für fünf Jahre vor

Von Public Technologies
  • Der Verwaltungsrat von Montea empfiehlt der ausserordentlichen Generalversammlung am 3. Dezember 2026, die Ermächtigung für genehmigtes Kapital zu erneuern.
  • Die neue Ermächtigung soll fünf Jahre gelten und Kapitalerhöhungen um insgesamt höchstens 530.83 Millionen Euro ermöglichen.
  • Für öffentliche Barkapitalerhöhungen mit Bezugs- oder unwiderruflichem Zuteilungsrecht sowie für Wahldividenden sind jeweils maximal 265.41 Millionen Euro vorgesehen.
  • Für Sacheinlagen, Bareinlagen ohne Bezugs- oder unwiderrufliches Zuteilungsrecht sowie sonstige Kapitalerhöhungen beträgt die gemeinsame Obergrenze 106.17 Millionen Euro.
  • Voraussetzung sind Zustimmung und Vollzug der vorgeschalteten Sachkapitalerhöhung zur Weerts-Transaktion; bei fehlendem Quorum ist die zweite Versammlung für den 22. Dezember 2026 vorgesehen.


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