Montea schlägt genehmigtes Kapital von bis zu 530.83 Millionen Euro für fünf Jahre vor
- Der Verwaltungsrat von Montea empfiehlt der ausserordentlichen Generalversammlung am 3. Dezember 2026, die Ermächtigung für genehmigtes Kapital zu erneuern.
- Die neue Ermächtigung soll fünf Jahre gelten und Kapitalerhöhungen um insgesamt höchstens 530.83 Millionen Euro ermöglichen.
- Für öffentliche Barkapitalerhöhungen mit Bezugs- oder unwiderruflichem Zuteilungsrecht sowie für Wahldividenden sind jeweils maximal 265.41 Millionen Euro vorgesehen.
- Für Sacheinlagen, Bareinlagen ohne Bezugs- oder unwiderrufliches Zuteilungsrecht sowie sonstige Kapitalerhöhungen beträgt die gemeinsame Obergrenze 106.17 Millionen Euro.
- Voraussetzung sind Zustimmung und Vollzug der vorgeschalteten Sachkapitalerhöhung zur Weerts-Transaktion; bei fehlendem Quorum ist die zweite Versammlung für den 22. Dezember 2026 vorgesehen.
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