Montea schlägt gebündelten Kapitalrahmen von 20 Prozent vor
- Montea legt der ausserordentlichen Hauptversammlung am 3. Dezember 2026 die Erneuerung des genehmigten Kapitals auf Basis des vergrösserten Kapitals nach der Weerts-Transaktion vor.
- Ein gemeinsamer Rahmen von 20 Prozent ersetzt zwei separate 10-Prozent-Rahmen für Kapitalerhöhungen ohne Bezugs- beziehungsweise Zuteilungsrechte sowie Sacheinlagen, ohne die Gesamtkapazität auszuweiten.
- Der Rahmen soll die Entwicklungspartnerschaft mit Weerts Logistics Parks in Italien bis 2030 sowie weitere Projektentwicklungen und opportunistische Investitionen ermöglichen.
- Bei Aktienausgaben im Rahmen der Partnerschaft bildet der EPRA NTA die Preisuntergrenze zum Schutz bestehender Aktionäre.
- Die 20 Prozent sind eine Flexibilitätsgrenze, kein Emissionsziel; jede Nutzung soll an Aktionärswert, Kapitaldisziplin und Bilanzwirkung gemessen werden.
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