Generalanwalt: TikTok-Einstufung als "Torwächter" ist rechtens

Von Reuters News

- Eine strengere Regulierung der Kurzvideo-Plattform TikTok durch die EU-Kommission ist nach Einschätzung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtens. Er empfehle daher, eine entsprechende Klage des Mutterkonzerns ByteDance abzuweisen, schrieb Andrea Biondi in seinen am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen. Diese sind für die Richter zwar nicht bindend, sie folgen ihnen jedoch meist.

Die EU-Kommission hat TikTok als "Torwächter" im Sinne des europäischen Digital Markets Act (DMA) eingestuft. Nach diesem Gesetz müssen Internetkonzerne ab einer gewissen Größe verschärfte Auflagen erfüllen und unter anderem verstärkt gegen Hass und Hetze im Internet vorgehen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

ByteDance hatte dagegen geklagt und war damit in einer ersten Instanz gescheitert. Die Richter befanden, dass TikTok sämtliche Kriterien für eine Einstufung als "Torwächter" erfülle. Als solche gelten Plattformen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) mindestens 45 Millionen aktive Nutzer haben und eine Unternehmensbewertung von mindestens 75 Milliarden Euro erreichen.

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