Finma sieht schwere Mängel bei Julius Bär wegen Signa und Russland

Von Reuters News

- Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hat den Vermögensverwalter Julius BärBAER.S im Zusammenhang mit dem Skandal rund um den zusammengebrochenen Immobilienkonzern Signa und Geschäftsbeziehungen zu russischen Kunden scharf gerügt. Die Behörde kam nach einem fast zweijährigen sogenannten Enforcementverfahren zum Schluss, dass das Institut in schwerer Weise gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen habe. Bär habe insbesondere gegen die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement sowie gegen die rechtlichen Pflichten im Bereich der Geldwäschebekämpfung verstoßen, teilte die Finma am Dienstag mit. Sie schließt damit das fünfte Enforcementverfahren - die schärfste Waffe der Schweizer Aufseher - gegen Julius Bär innerhalb von weniger als zehn Jahren ab. Bär kündigte an, nun einen Antrag einreichen zu wollen, um Aktienrückkäufe wieder aufnehmen zu können.

An der Börse reagierten die Anleger erleichtert, die Aktie schoss im Morgenhandel um 8,8 Prozent auf den Rekordstand von 77,92 Franken hoch. Nach langer Wartezeit wende sich nun das Blatt für die Investoren, erklärte ZKB-Analyst Ausano Cajrati Crivelli. Die Bank gehe aus der "Aufräumphase" gestärkt hervor. "Da das Jahresende nun kurz bevorsteht, gehen wir davon aus, dass sich die Aktienrückkäufe im Jahr 2026 auf insgesamt nur rund 100 Millionen Franken belaufen werden."

Bär begrüßte den Bescheid. "Wir haben heute einen wichtigen Meilenstein erreicht, der die Anstrengungen bestätigt, die wir in den vergangenen 20 Monaten unternommen haben", erklärte Konzernchef Stefan Bollinger. Das neu besetzte Führungsteam habe in Abstimmung mit der Finma eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um langjährige Altlasten anzugehen. "Wir sind nun ganz auf die Zukunft fokussiert und freuen uns, nachhaltiges, qualitativ hochwertiges Wachstum und langfristige Wertschöpfung für unsere Kunden, Aktionäre und alle übrigen Interessengruppen zu schaffen."

KREDITE UND RUSSLAND-KUNDEN IM FOKUS

Bär gehörte zu den größten Kreditgebern der zusammengebrochenen Immobiliengruppe Signa des Tiroler Investors René Benko und musste dafür 2023 586 Millionen Franken abschreiben. Der Skandal kostete mehrere Spitzenvertreter des Instituts den Job. Anfang 2025 übernahm dann der frühere Goldman-SachsGS.N-Manager Bollinger den Chefposten bei Bär. Er besetzte eine Reihe von Schlüsselpositionen neu, schrieb weitere Kredite ab und trennte sich von Kundenberatern, die bei ihren Kunden wenig genau hinschauten oder die notwendige Leistung nicht erbrachten. Der Finma zufolge hatte Bär zahlreiche Warnsignale ignoriert. Mitarbeitende der Bank sowie externe Vermittler hatten in diesem Geschäft Saläre oder Provisionen in Millionenhöhe verdient.

Zudem stellte die Finanzaufsicht schwere Verletzungen der geldwäscherechtlichen Pflichten und schwere Mängel im damit verbundenen Risikomanagement fest. Obschon die betroffenen Kunden im Umfeld zweier russischer, sogenannter "politisch exponierter Personen" (PEP) ein hohes Risiko bargen, habe die Bank über Jahre hinweg die Herkunft der Vermögenswerte unzureichend abgeklärt und hinterfragt.

Julius Bär habe inzwischen viele Maßnahmen getroffen, um die festgestellten Mängel anzugehen und die eigene Kultur zu verbessern. So habe das Bankhaus entschieden, sich schrittweise von Kunden und deren Vermögen zu trennen, die mit der neu definierten Risikobereitschaft des Instituts nicht mehr vereinbar seien. Die Finma habe angeordnet, dass Bär bis ins Jahr 2032 Berichte einreiche müsse, in denen sie über ihre Risiko-, Fehler- und Compliance-Kultur und ihre diesbezüglichen Maßnahmen Rechenschaft ablege. Das von der Aufsicht im September 2025 verhängte temporäre Verbot neuer Geschäftsbeziehungen mit PEP-Kunden aus Hochrisikoländern werde stufenweise abgebaut. Bis zum Abschluss dieses Prozesses müsse die Bank zusätzliche Eigenmittel von 250 Millionen Franken halten. Schließlich ziehe die Finma den Gewinn in Höhe von rund zehn Millionen Franken ein, den Bär durch die Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen mit den beiden russischen Kunden erzielt habe. Die Finma kann keine Geldbußen verhängen.

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