DPM Metals: Verfassungsgericht Bosnien erklärt Vareš-Konzession in Teilen für verfassungswidrig, Betrieb läuft weiter

Von Public Technologies
  • Das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina veröffentlichte am 30. September 2026 die Begründung zu einem Verfassungsstreit um Staatswaldflächen.
  • Betroffen sind auch die Konzessionsvereinbarung für Vareš vom 12. März 2013 sowie die Anhänge I bis VI.
  • Das Gericht erklärte die Vereinbarung und behördliche Entscheide zu Waldumwandlung und Dienstbarkeiten für verfassungswidrig, wegen fehlender Zuständigkeit.
  • Die Entscheidung setzt die Konzession nicht aus und beendet sie nicht; der Betrieb in Vareš läuft unverändert weiter.
  • Behörden erhalten sechs Monate für eine Überprüfung mit der Generalstaatsanwaltschaft; nicht konforme Akte sollen aufgehoben werden.


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