Canopy-Growth-Aktionäre billigen Aktienzusammenlegung im Verhältnis 5:1 bis 15:1

Von Public Technologies
  • Die Aktionäre von Canopy Growth haben eine mögliche Aktienzusammenlegung von Stammaktien und umtauschbaren Aktien beschlossen.
  • Das Austauschverhältnis legt der Verwaltungsrat fest: Eine neue Aktie soll auf fünf bis fünfzehn bisherige Aktien entfallen.
  • Die Umsetzung erfolgt nur, wenn der Verwaltungsrat sie im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre sieht.
  • Ohne Umsetzung binnen zwölf Monaten nach der am 23. Oktober 2026 fortgesetzten Hauptversammlung verfällt die Ermächtigung.


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