Bundesverwaltungsgericht kippt WEKO-Entscheid zu Swisscom-Glasfaserbauweise P2MP, 18 Millionen Franken Busse fällt weg

Von Public Technologies
  • Bundesverwaltungsgericht kippt WEKO-Eingriff gegen Swisscom AG beim Glasfaserausbau; P2MP-Bauweise verstösst laut Urteil nicht gegen Wettbewerbsrecht.
  • Gericht sieht im abgegrenzten Markt keine marktbeherrschende Stellung; WEKO-Massnahmen erfüllen laut Urteil die Voraussetzungen nicht.
  • WEKO hatte 2023 wegen angeblichen Missbrauchs eine Busse von 18 Millionen Franken verhängt; Beschwerde wurde gutgeheissen.
  • Neue Anschlüsse werden vorläufig weiterhin in der von der WEKO verlangten Punkt-zu-Punkt-Bauweise realisiert.


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