Seco schlägt neue Regeln für Verwaltungsratswahlen vor
- Der Verwaltungsrat von Seco empfiehlt der ausserordentlichen Aktionärsversammlung am 24. November 2026 Satzungsänderungen, insbesondere zu Kandidatenlisten und Versammlungsformaten.
- Eigene Kandidatenlisten des Verwaltungsrats sollen eine Zweidrittelmehrheit im Gremium benötigen und spätestens 40 Tage vor der Wahlversammlung eingereicht werden.
- Erhält die Verwaltungsratsliste die meisten Stimmen, sollen Minderheitsaktionäre 20 Prozent der Sitze erhalten, aufgerundet auf die nächste ganze Zahl.
- Über die Kandidaten der siegreichen Verwaltungsratsliste soll zusätzlich einzeln abgestimmt werden; den Kontroll- und Risikoausschuss soll ein unabhängiger Vertreter anderer Listen leiten.
- Die Änderungen sollen zudem rein virtuelle Versammlungen oder ausschliessliche Teilnahme über einen benannten Vertreter ermöglichen, vorbehaltlich interner Regeln und gesetzlicher Vorgaben.
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