Schweiz: Parlamentsausschuss befürwortet Abgeltung für staatliche Bankenhilfe

Von Reuters News

- Ein Ausschuss des Schweizer Parlaments befürwortet eine Gebühr für Großbanken als Gegenleistung für die Bereitstellung staatlicher Liquiditätshilfen in Krisensituationen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) sprach sich am Dienstag mehrheitlich für eine solche im Vorfeld fällige Abgeltungspauschale aus, wie sie mitteilte. Diese Pflicht soll jedoch auf systemrelevante Banken mit einem substanziellen Auslandsgeschäft beschränkt werden. Nach derzeitigem Stand würde diese Regelung ausschließlich die UBSUBSG.S treffen. Die Kommission begründete dies damit, dass das Auslandsgeschäft risikoreicher sei als das Inlandsgeschäft. Die Kommission will zudem eine Obergrenze für die Pauschale von maximal einem Basispunkt im Gesetz verankern.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) wies den Vorschlag am Dienstag zurück. Die geplante Abgabe stelle faktisch eine Sondersteuer für die UBS dar, erklärte der Verband. Dies schwäche die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Bank. Die Bankiervereinigung befürworte jedoch die grundsätzliche Einführung des sogenannten Public Liquidity Backstop (PLB) zur Erhöhung der Finanzstabilität. Die UBS wollte sich nicht äußern.

Beide Kammern des Parlaments hatten die Beratung zuvor ausgesetzt, um das Instrument im Gesamtkontext der Regulierung von Großbanken zu prüfen. Die Kommission nahm die Debatte nun vor dem Hintergrund der Diskussionen über schärfere Eigenmittelvorschriften für die UBS wieder auf. Die kleine Kammer des Parlaments (Ständerat) sprach sich im September für deutlich dickere Kapitalpuffer aus. Voraussichtlich im Dezember nimmt sich die große Kammer des Themas an.

Capital Com ist ein reiner Ausführungsdienstleister. Das gegenwärtige Material ist als Marketingkommunikation zu betrachten und sollte nicht als Anlageanalyse oder Anlageberatung interpretiert werden. Jede auf dieser Seite abgegebene Meinung stellt keine Empfehlung von Capital Com oder seinen Vertretern dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Seite bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Zusicherung oder Gewähr. Wenn Sie sich auf die Informationen dieser Seite verlassen, tun Sie dies vollständig auf Ihr eigenes Risiko