Rechtsstreit zwischen Facebook und Künast wird dem EuGH vorgelegt

Von Reuters News

- Der Rechtsstreit zwischen der früheren Grünen-Politikerin Renate Künast und dem US-Konzern MetaMETA.O (vormals Facebook) um die Löschung von Falschzitaten geht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Der EuGH soll vorab klären, ob Soziale Netzwerke nicht nur die Pflicht haben, unwahre Zitate zu löschen, sondern darüber hinaus auch Varianten von Falschzitaten aktiv suchen und diese eliminieren müssen. Der EuGH hatte das bisher nur für Online-Plattformen bejaht, die gegen Bezahlung Anzeigen einstellen. Ob das auch für Soziale Netzwerke gilt, in die Nutzer Informationen einstellen, ist bislang nicht geklärt. Gegebenenfalls müsste Meta dann selbst bewerten, wann "kerngleiche" Varianten des Falschzitats vorliegen. Erst wenn der EuGH über die vom BGH gestellten Vorfragen entschieden hat, wird der BGH sein Urteil fällen.

Auf Facebook hatte ein Nutzer Künast mit dem Satz zitiert: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen." Das hatte sie aber nie gesagt. Facebook löschte den Eintrag auf Künasts Intervention hin, inzwischen war der Post aber vielfach geteilt worden. Künast fordert, dass Meta auch solche "kerngleichen" Varianten aufspüren und löschen muss. Meta sieht sich zu solch einer präventiven Kontrolle nicht verpflichtet, zumal diese nicht automatisiert möglich sei, sondern manuell erfolgen müsse.

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