Entwurf: Bundesregierung passt Steuerbefreiung für Postdienste an EU-Recht an

Von Reuters News

- Die Bundesregierung will die Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen neu regeln und damit Bürokratie abbauen. Dazu soll das Kabinett am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum Jahressteuergesetz 2026 beschließen. Dies geht aus einer der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Vorlage des Finanzministeriums hervor.

Kern der Änderung ist die Anpassung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Künftig sollen Unternehmen, die zur flächendeckenden Erbringung von Post-Universaldienstleistungen verpflichtet sind, die Steuerbefreiung ohne eine gesonderte Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern in Anspruch nehmen können. Die Neuregelung soll laut dem von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegten Entwurf zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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