Dobrindt legt Plan gegen Berliner Pläne zur Wohnungs-Vergesellschaftung vor
Berlin, 25. Okt (Reuters) - Die Bundesregierung will mit einem neuen Investitionsschutzgesetz die Hürden für die in Berlin geplante Enteignung von Wohnungen deutlich erhöhen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat dazu Eckpunkte vorgelegt, wie ein Sprecher des Ministeriums am Sonntag bestätigte. "Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist", sagte Dobrindt der "Bild". Das auch als "Anti-Enteignungsgesetz" bezeichnete Vorhaben geht auf einen Beschluss des Koalitionsausschusses von Union und SPD zurück. Das am Plan beteiligte, SPD-geführte Bundesbauministerium wollte sich auf Anfrage nicht zu den Eckpunkten äußern. Ein Sprecher des ebenfalls SPD-geführten Justizministeriums bestätigte, die Eckpunkte gingen auf eine Zusammenarbeit von Innen-, Bau- und Justizressort zurück. Inhaltlich wollte der Sprecher die Punkte nicht bewerten.
Die Eckpunkte sehen drei zentrale Regelungen vor: Erstens sollen Entschädigungen bei einer Vergesellschaftung ausschließlich zum vollen Verkehrswert möglich sein, der durch ein Wertgutachten zu ermitteln ist. Zweitens müssen Entschädigungen unmittelbar und in Geld erfolgen. Drittens soll eine "zwingende Notwendigkeit" der Vergesellschaftung explizit nachgewiesen werden. Ein solcher Schritt wäre demnach nur als letztes Mittel zulässig, wenn nachweislich alle anderen wohnungspolitischen Instrumente wie der Neubau oder die Förderung von Wohnraum ausgeschöpft worden sind und nicht zum Ziel geführt haben.
Hintergrund der Pläne auf Bundesebene sind die Koalitionsverhandlungen in Berlin. Dort wollen die Linke als Wahlsiegerin, die Grünen und die SPD die Möglichkeit einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände gesetzlich vorbereiten. Laut dem Sondierungspapier der drei Parteien soll die Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes geprüft werden. Demnach könnten private Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen betroffen sein, wobei ein Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen gelten soll. Die Entschädigungssumme soll bei 16 Milliarden Euro gedeckelt werden. Ein entsprechendes Gesetz soll dem Berliner Abgeordnetenhaus Mitte 2028 vorgelegt werden. Eine Enteignung nach dem ebenfalls im Grundgesetz verankerten Artikel 14 wird in dem Papier der Berliner Parteien ausgeschlossen.
Betroffen wären von dem Vorhaben vor allem der Immobilienkonzern VonoviaVNAn.DE, aber auch Firmen wie Heimstaden, Covivio, die Adler Group oder DVI. Aufgrund der Haushaltsprobleme des Landes Berlin wäre schon eine Entschädigung in Höhe der geplanten 16 Milliarden Euro schwierig. Wird nun, wie vom Bund geplant, der Verkehrswert zugrunde gelegt, würde sich die Summe noch einmal deutlich erhöhen.