Bundesgericht: Bonus-Streichungen für Credit-Suisse-Manager waren rechtens

Von Reuters News

- Das Schweizer Bundesgericht hat die Streichung von Boni für ehemalige Führungskräfte der kollabierten Großbank Credit Suisse (CS) durch den Bund als rechtmäßig bestätigt. Das höchste Schweizer Gericht gab am Wochentag den Beschwerden der Eidgenossenschaft und der UBSUBSG.S statt, wie das Gericht in Lausanne mitteilte. Damit hoben die Richter ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025 auf, das den CS-Managern recht gegeben hatte. Das Bundesgericht erklärte nun, das Schweizer Bankengesetz biete eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den Eingriff. Demnach dürfen variable Vergütungen gekürzt oder gestrichen werden, wenn eine systemrelevante Bank staatliche Beihilfe erhält.

Die Credit Suisse war im März 2023 in eine schwere Krise geraten und wurde in einer staatlich gestützten Rettungsaktion von der Konkurrentin UBS übernommen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ordnete daraufhin an, die Boni für die obersten drei Führungsebenen der CS ganz oder teilweise zu streichen. Angesichts einer staatlichen Ausfallgarantie von 100 Milliarden Franken habe ein großes öffentliches Interesse an der Maßnahme bestanden, entschied das Bundesgericht. Die nach Führungsebenen abgestufte Streichung sei verhältnismäßig gewesen.

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