Bericht: Finanzministerium prüft Verschärfung des Übernahmerechts

Von Reuters News

- Nach einer Häufung von Billig-Übernahmeangeboten für deutsche Unternehmen erwägt das Bundesfinanzministerium einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge eine Verschärfung des Übernahmerechts. "Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit, ob eine Anpassung des bestehenden Übernahmerechts erforderlich ist", sagte eine Sprecherin des SPD-geführten Ministeriums der Zeitung. "Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen." Das Ministerium habe sich nicht dazu geäußert, wie mögliche Änderungen aussehen könnten.

Die italienische Bank UniCreditCRDI.MI hatte für die CommerzbankCBKG.DE eine für deren Aktionäre eigentlich wenig attraktive Übernahmeofferte vorgelegt. Trotzdem war es ihr damit gelungen, ihre Beteiligung mit Hilfe von Derivate-Konstruktionen auf fast 50 Prozent aufzustocken. Auch der britische Investor FrasersFRAS.L war mit einer Offerte, die kaum über dem Hugo-BossBOSSn.DE-Aktienkurs lag, bis auf 48 Prozent der Anteile an dem Herrenausstatter gekommen. Der italienische Medienkonzern MFEMFEB.MI hatte - damals als Erster - bei ProSiebenSat.1PSMGn.DE eine ähnliche Taktik versucht, musste aber später mehr bieten, weil ihm ein Konkurrent in die Parade zu fahren drohte.

Den Bietern kommt das deutsche Übernahmerecht zugute. Dieses erlaubt ihnen bisher, mit einem freiwilligen Übernahmeangebot in beliebiger Höhe die Schwelle von 30 Prozent der Anteile zu überschreiten und danach am Markt weiter zuzukaufen. Sie können damit ein Pflichtangebot umgehen, das nach dem Überschreiten der 30-Prozent-Marke sonst fällig wäre und das strengeren Regeln unterliegt. So darf ein solches Pflichtangebot nicht unter dem Durchschnittskurs der Aktie des Übernahmeziels der vergangenen Monate liegen. In anderen Ländern wird zudem beim Überschreiten weiterer Schwellen ein weiteres Pflichtangebot fällig, etwa wenn der Bieter nach der Mehrheit der Anteile greift. In Deutschland hat er dagegen oberhalb von 30 Prozent weitgehend freie Hand.

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